CO2-Gesetz und CO2-Sanktion
CO2-Gesetz und CO2-Sanktion
Alle neuen Personenwagen (jünger als 6 Monate) unterstehen seit 01.07.2012 dem neuen CO2 Gesetz.
Beim Import von einem Personenwagen ist daher eine allfällige Sanktion zu berücksichtigen.
Falls für Ihr Fahrzeug eine CO2-Sanktion bezahlt werden muss, können wir Ihnen über unsere Flottenabrechnung beste Konditionen anbieten, und zwar um bis zu 80% günstiger als beim Bundesamt für Strassen direkt.
Beispiel-Berechnung im Jahr 2021 eines Challenger 6.2L Hellcats:
CO2-Sanktion beim ASTRA direkt: ca. CHF 34’000.-
CO2-Sanktion über uns: unter CHF 8’000.- inkl. MwSt.
Die CO2-Sanktionen sind Marktpreise und können sich ständig ändern.
Gerne erstellen wir Ihnen eine genaue Offerte für Ihr Fahrzeug.
Wir realisieren den professionellen Ablauf für Zulassungen von Import-Fahrzeugen in der Schweiz und in Europ.
Montag bis Freitag 09:00 – 11:00 / 14:00 – 16:00 Uhr
Samstag + Sonntag geschlossen / oder nach Vereinbarung
- DIE NUMMER 1 FÜR FAHRZEUGZULASSUNGEN - SEIT ÜBER 30 JAHREN
Kontakt
Engel General Services GmbH
Heinrich Stutz-Strasse 23 CH-8902 Urdorf
Tel.:+41 43 455 93 33
Tel.:+41 43 444 00 22
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